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Der Dreipunktgurt

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Autos hatten in den 1950ern Beckengurte, wenn überhaupt. Die waren bei Unfällen teils schlimmer als nichts: Der Oberkörper klappte nach vorn, innere Verletzungen waren häufig.

Der Ingenieur

Nils Bohlin kam von Saab, wo er an Schleudersitzen für Kampfflugzeuge gearbeitet hatte. Dort war klar: Ein Körper muss an Schulter und Becken gleichzeitig gehalten werden. Bei Piloten durfte die Konstruktion kompliziert sein – bei Autofahrern nicht.

Bohlins Lösung von 1959: ein V-förmiger Gurt, der Becken und Brustkorb sichert und sich mit einer Hand schließen lässt. Volvo führte ihn im selben Jahr serienmäßig ein – als erster Hersteller der Welt.

Die Entscheidung

Volvo entschied, das Patent offen zugänglich zu machen: Jeder Hersteller durfte es kostenlos nutzen. Die Begründung war, dass der Nutzen für Menschenleben größer sei als der Wettbewerbsvorteil.

Schätzungen gehen von über einer Million geretteter Leben aus. Bohlin wurde später in die amerikanische National Inventors Hall of Fame aufgenommen.

In Deutschland wurde die Anschnallpflicht auf den Vordersitzen erst 1976 eingeführt – und ein Bußgeld dafür gab es sogar erst ab 1984.

Quellen ansehen

Patent US 3.043.625 (Bohlin/Volvo); National Inventors Hall of Fame

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